Allgemeine
Geschäftsbedingungen

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen von „bonquartier“

Stand 07.09.2024

1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Beherbergungsverträge über die mietweise Überlassung von Zimmern, gesamten Wohnungen, Häusern oder einzelnen Betten sowie alle mit dem Gast erbrachten weiteren Lieferungen und Leistungen von bonquartier (vertreten durch Andrej Janzen, Dammstr. 56, 53721 Siegburg) – im folgenden „Leistungserbringer“.

 

2 Vertragsabschluss, Sicherheiten, Verjährung

2.1 Durch die Annahme einer vom Gast vorgenommenen Reservierung kommt ein Beherbergungsvertrag mit dem Leistungserbringer zustande. Diese kann sowohl mündlich am Telefon erfolgt sein als auch schriftlich. In dem Moment, indem der Leistungserbringer (bonquartiert) Zeiträume für den Gast zurückhält, besteht bereits eine verbindliche Reservierung. Dem Leistungserbringer steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen. Hat ein/e Dritte/r für den Gast eine Reservierung vorgenommen, haftet er dem Leistungserbringer mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern dem Leistungserbringer eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2.2 Im Rahmen der Reservierung hat der Gast eine unverbindliche Ankunftszeit zu benennen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch ohne Angabe einer Ankunftszeit ein Beherbergungsvertrag zustande kommt.

2.3 Der Leistungserbringer ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung in Höhe von max. 50% (Anzahlung) oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie zu verlangen. Die Höhe und Fälligkeit der Vorauszahlung werden in der Buchungsbestätigung schriftlich mitgeteilt und werden damit Bestandteil des Vertrages. Der Leistungserbringer ist darüber hinaus berechtigt, eine angemessene Kaution für die Dauer des Aufenthaltes zu verlangen. Bei einem Aufenthalt von mehr als 7 Tagen ist der Leistungserbringer berechtigt, Zwischenzahlungen über die erbrachten Leistungen zu verlangen.

2.4 Sollte der Gast über die vereinbarte Zeit hinaus in den gemieteten Räumlichkeiten verbleiben, widerspricht der Leistungserbringer bereits jetzt ausdrücklich einer Forstsetzung des Vertragsverhältnisses. Kündigt der Vertragspartner seinen Wunsch auf Verlängerung des Aufenthalts rechtzeitig an, so kann der Leistungserbringer der Verlängerung des Beherbergungsvertrages zustimmen. Dem Leistungserbringer trifft dazu jedoch keine Verpflichtung.

2.5 Der Leistungserbringer behält sich ausdrücklich vor, wen er als Gast aufnimmt. Insbesondere werden keine Beherbergungsverträge mit VertreterInnen der unter Punkt 5.3 genannten Weltanschauungen geschlossen.

2.6 Der Weiterverkauf bzw. die Weitervermietung und/oder die Weitervermittlung von gebuchten Räumlichkeiten ist untersagt. Insbesondere ist die Weitervermittlung von Zimmern bzw. Betten und/oder Zimmer- bzw. Bettenkontingenten an Dritte zu höheren Preisen als den tatsächlichen Preisen unzulässig. Auch die Abtretung oder der Verkauf des Anspruchs gegen den Leistungserbringer ist nicht zulässig. Der Leistungserbringer ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren, insbesondere wenn der Gast bei der Abtretung/dem Verkauf gegenüber dem/der Dritten unwahre Angaben über die Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat. Eine Nutzung der Räumlichkeiten zu einem anderen als dem Beherbergungszweck ist ausdrücklich untersagt.

2.7 Vertragsabschluss mit Gruppen

Bei geschlossenen Gruppen, insbesondere Vereinen, Schulklassen, Seminargruppen usw. – nachstehend „Gruppe“ genannt – unterbreitet der Leistungserbringer auf Anfrage ein schriftliches Angebot und bietet damit allen TeilnehmerInnen der Gruppe den Abschluss eines Beherbergungsvertrages auf der Grundlage dieser AGBs sowie der Hausordnung verbindlich an. Im Übrigen gelten die vorgenannten Punkte. Der Vorstand, der/die KlassenlehrerIn, der/die LeiterIn usw. – nachstehend „der/die Gruppenverantwortliche“ – ist VertreterIn aller Gäste. Er/Sie ist für alle Erklärungen des Leistungserbringers gegenüber den TeilnehmerInnen bzw. deren gesetzliche VertreterInnen empfangsbevollmächtigt. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die schriftliche Annahmeerklärung des/der Gruppenverantwortlichen gegenüber dem Leistungserbringer zustande. Änderungen oder Ergänzungen der Annahmeerklärung gegenüber dem Angebot des Leistungsempfängers/der Leistungsempfängerin führen nur dann zum Vertragsabschluss, wenn der Leistungsempfänger/die Leistungsempfängerin diese geänderte Annahmeerklärung bestätigt. Der/Die Gruppenverantwortliche bzw. die Organisation, in deren Namen er/sie handelt, hat für alle Verpflichtungen der einzelnen Gäste selbst einzustehen, sofern er/sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

 

3 Entgelte

3.1 Die Pflicht zur Entrichtung der Entgelte entsteht beim Zustande Kommen des Beherbergungsvertrags.

3.2 Die Entgelte werden nach der Leistungserbringung/mit Zugang der Rechnung fällig. Der Gast hat den Rechnungsbetrag unverzüglich ohne Abzug zu bezahlen. Der Leistungserbringer ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Leistungserbringer berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein/e VerbraucherIn beteiligt ist, in Höhe von 4,2 % über dem Basiszinssatz zu verlangen.

3.3 Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabensätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich der Leistungserbringer vor, die Preise entsprechend anzupassen.

 

4 Rücktritt des Gastes (Stornierung), Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Leistungserbringers

4.1 Bei Rücktritt des Gastes hat dieser, falls nicht einzelvertraglich anders vereinbart, dem Leistungserbringer einen pauschalierten Schadensersatz (Stornogebühr) nachfolgender Staffelung zu bezahlen:

Diese Stornobedingungen gelten auch für online-Buchungen, soweit keine anderen Bedingungen ausdrücklich genannt werden. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass die pauschalierten Aufwendungen nicht oder nicht in voller Höhe entstanden sind.

4.2 Der Vertragswert ist der im Beherbergungsvertrag vereinbarte Bruttopreis. Sind höhere Anzahlungen als die obigen Stornogebühren vereinbart oder geleistet, so gelten diese als Stornogebühren. Der Leistungserbringer kann den Gästen jedoch für Storno-/Schadensersatz für im Namen des Gastes bei Dritten gebuchte Zusatzleistungen in Anspruch nehmen.

4.3 Bei Teilrücktritten vom Vertrag (z.B. verringerte Personenzahl) wird die Stornogebühr nur für den betroffenen Vertragsteil und Umfang fällig. Der Leistungserbringer ist jedoch berechtigt für die verringerte Leistung die aktuellen Standardkonditionen zur Anwendung zu bringen, falls dem Gast davon abweichende Vergünstigungen eingeräumt wurden. Einmalige Teilrücktritte bis 10 % des Vertragswertes fallen unter Kulanz und sind stornogebührenfrei.

4.4 Sollten die dem Leistungserbringer durch den Rücktritt entstandenen Kosten nachweisbar höher sein als der vorgenannte Pauschalbetrag, so wird vom Gast dieser Betrag geschuldet.

 

5 Rücktritt des Leistungserbringers

5.1 Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Leistungserbringer in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Räumlichkeiten vorliegen.

5.2 Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Leistungserbringer gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Leistungserbringer ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ferner ist der Leistungserbringer berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten – beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Leistungserbringer nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; ein Verstoß gegen § 2 Abs. 4 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegeben ist; Räumlichkeiten unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen – z. B. in der Person und Alter des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden; der Leistungserbringer begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Leistungserbringers in der Öffentlichkeit beeinträchtigen kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Leistungserbringers zuzurechnen ist. Darunter fallen insbesondere jedoch nicht abschließend Buchungen von/für:

– Junggesellenabschiede

– Mitführen von Tieren aller Art

– Vertreter menschenverachtender (rassistisch, rechtsextrem, antisemitisch, islamophob, etc.) Weltanschauungen

– Vertreter homophober, transphober und/oder sexistischer Weltanschauungen

 

6 Wohnungsbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

6.1 Gebuchte Räumlichkeiten stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.

6.2 Am vereinbarten Abreisetag sind die Räumlichkeiten bis spätestens 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Leistungserbringer aufgrund verspäteter Räumung der Wohnung für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 13:00 Uhr 50 % des vollen Listenpreises in Rechnung stellen, ab 13:00 Uhr 100 %.

6.3 Der Leistungserbringer ist berechtigt, Schadensersatz für Schäden in der Wohnung, nicht vertragsgemäße Nutzung und gesonderten Reinigungsaufwand für ungewöhnliche oder mutwillige Verunreinigungen zu berechnen.

6.4 Gäste, die aus eigenem Verschulden Schäden an Gebäuden und Inventar verursachen, werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz herangezogen.

 

7 Haftung des Leistungserbringers

7.1 Der Leistungserbringer haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet der Leistungserbringer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung vom Leistungserbringer beruhen sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Einer Pflichtverletzung vom Leistungserbringer steht die seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder ErfüllungsgehilfInnen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in diesen AGBs nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Insbesondere sind Ansprüche des Gastes aus Schadenersatzansprüchen Dritter, Ansprüche aus entgangenem Gewinn sowie auf Ersatz sonstiger Vermögensschäden oder mittelbarer und Folgeschäden ausgeschlossen. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten ferner nicht für Ersatzansprüche aus Sachschäden, sofern und soweit diese von einer Haftpflichtversicherung des Leistungserbringers erfasst sind.

7.2 Den Leistungserbringer trifft keine Haftung für Schäden infolge höherer Gewalt oder Naturgewalt.

7.3 Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Leistungserbringers auftreten, wird der Leistungserbringer bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, den Leistungserbringer rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

7.4 Dem Gast ist bekannt, dass eine Besonderheit der Wohnung darin besteht, dass Leistungserbringer und Reinigungspersonal Ersatzschlüssel für die gemietete Wohnung besitzen.

 

8 Datenschutz, Umgang mit personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten (z. B. Name, Anschrift, Bankverbindung, Telefonnummer) müssen als Bestandteil der Geschäftskorrespondenz im Rahmen gesetzlicher Fristen (Meldegesetz) ein Jahr bzw. bei Rechnungen zehn Jahre aufbewahrt werden – das gilt auch für E-Mails und Datenbankeinträge. Diese werden in regelmäßigen Abständen archiviert, um sicherzustellen, dass zwar die Aufbewahrungspflichten erfüllt, jedoch der Personenkreis, der auf diese Daten zugreifen kann, so klein wie möglich ist.

 

9 Nichtrauchen in den gemieteten Räumlichkeiten

Die bonquartier-Wohnungen sind Nichtraucherwohnungen. Es ist daher untersagt in den Räumlichkeiten zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat der Leistungserbringer das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung einen Betrag in Höhe von EUR 200 zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Leistungserbringer einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist.

 

10 Haustiere

Das Mitbringen von Tieren aller Art ist ausdrücklich untersagt. Bei Zuwiderhandlungen ist der Leistungserbringer in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren. Ausnahme sind jedoch Blinden-, Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden. Da eine gesonderte Reinigung vorzunehmen ist, wird bei Zuwiderhandlung ein Betrag von 50,00 € eingefordert.

 

11 Weitere Pflichten des Gastes

Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Die Hausordnung ist auf der Webseite des Leistungserbringers einsehbar und liegt darüber hinaus in den gemieteten Räumlichkeiten aus. Der Gast hat seine Rechte gemäß der Hausordnung und unter äußerster Schonung der Substanz der Räumlichkeiten des Beherbergungsbetriebes auszuüben.

 

12 Hausordnung

12.1 Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar und den Gemeinschaftseinrichtungen, z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel (Schließanlage). Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen.

12.2 Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.

12.3 Der Leistungserbringer behält sich das Recht vor, bei Verstoß gegen die Hausordnung, wie zum Beispiel dem Feiern einer Party, der Ruhestörung oder der Nutzung des Objekts von nicht in der Buchung aufgeführten Personen oder mehr Personen als in der Buchung vom Gast angegeben sind ein gesondertes Entgelt zu verlangen (Siehe Leistungstabelle 1)

12.4 Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Leistungserbringer ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.

12.5 Alle Hausordnungspunkte findet der Gast außerdem in den Unterlagen in dem vermieteten Objekt.

 

13 Reiseverbote

13.1 Wurde in der Zeit der getätigten Buchung ein Reiseverbot oder ein (Teil)Lockdown veranlasst, bestätigt der Gast, dass es sich bei seiner Reise um eine geschäftliche, dienstliche, medizinisch notwendige oder Reise aus moralischen und/oder ethischen Gründen etwa einer Beerdigung handelt.

 

14 Schlussbestimmungen

14.1 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen soll eine angemessene Regelung getroffen werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. Gleiches gilt für offenkundige Vertragslücken.

14.2 Es gilt deutsches Recht.

14.3 Die AGB werden mit der Unterschrift im Check-in Formular zur Kenntnis genommen und bestätigt.

 

 

Leistungstabelle

Art der Handlung Kosten für den Gast
Party oder Ruhestörung (Belästigung oder Beeinträchtigung anderen Mieter durch Verletzen der Nachtruhe ab 22 Uhr) 300€ bei Ruhestörung. Bei Partys zusätzlicher Stundenlohn des Leistungserbringers, wenn er vor Ort fahren muss, um die Party zu beenden
Rauchen im Apartment 200 € für Ozonreinigung
Mitbringen von Haustieren jeder Art ohne Genehmigung des Leistungserbringers 50 € für aufwendige Endreinigung
Späterer Check-Out nach 11 Uhr – 13 Uhr 50 % des vollen Listenpreises
Späterer Check-out nach 13 Uhr 100 % des vollen Listenpreises
Beherbergung mehr Gäste oder anderer Gäste als in der Buchung vom Gast angegeben 20 € pro Gast pro Nacht
Verlorener Schlüssel 50€ Servicepauschale für Schlüsselanfertigung